Quelle: Statuten des SWFV
§ 20
Wertung zuerkannter Punkte
Nachträglich zuerkannte Punkte werden zunächst so gewertet, als wären sie im Spiel errungen.
Führen jedoch Punkte, die einer Mannschaft nach einem über die volle Zeit ausgetragenen
verlorenen oder unentschiedenen Spiel nachträglich durch Urteil zuerkannt wurden, zur Erringung
der Meisterschaft, zur Erlangung eines Rechtes oder zur Verhinderung des Abstiegs, so ist ein
Entscheidungsspiel anzusetzen gegen die Mannschaft, die durch diese Maßnahme benachteiligt ist.
Die Ansetzung eines Entscheidungsspieles unterbleibt, wenn der Punktzuspruch aus einem Spiel
gegen diese nächstplatzierte Mannschaft herrührt; sie soll auch unterbleiben, wenn dieser Mannschaft
auf die gleiche Weise Punkte zugesprochen wurden.
Ein Entscheidungsspiel kann auch angesetzt werden, wenn ein Verein dadurch dem Abstieg
entgehen würde, dass ihm offensichtlich durch Verzicht oder Nichtantreten eines in der Tabelle
über ihm stehenden Vereins Punkte zufallen sollten.
Stehen hinter der Mannschaft, der die Punkte zugesprochen wurden, mehrere Mannschaften
punktgleich, so sind die Entscheidungsspiele so auszutragen, als stehe auch die begünstigte
Mannschaft punktgleich (§ 18, Nr. 3).
Heimspiel gegen den TV Hauenstein
Re: Heimspiel gegen den TV Hauenstein
Was will uns der Autor damit für eine Message schicken. Ich glaube zwar zu verstehen, mir fehlt aber das Hintergrundwissen weshalb diese Regel relevant sein könnte.
Re: Heimspiel gegen den TV Hauenstein
Steinwenden bekam die Punkte aus der Begegnung gegen Katzweiler zugesprochen, weil die nicht antraten ...
Re: Heimspiel gegen den TV Hauenstein
nach einem über die volle Zeit ausgetragenen verlorenen oder unentschiedenen Spiel nachträglich durch Urteil zuerkannt wurden
Ist hier leider keineswegs der Fall.
Ist hier leider keineswegs der Fall.
Re: Heimspiel gegen den TV Hauenstein
FKP ll verliert 5:1 in Kibo
Re: Heimspiel gegen den TV Hauenstein
schade männers...
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