Beitragvon Runner » Mo 30. Nov 2009, 18:57
Also zu den ganzen Vorfällen der vergangenen 2 Jahre möchte ich nun auch mal meinen Senf abgeben. So ganz langsam gehen mir die Hiobsbotschaften bzgl. des Fehlverhaltens einiger Spieler außerhalb des Sportplatzes echt auf den Senkel. Wenn man bedenkt das der Verein ca. 800 Mitglieder hat u. laut statistischem Bundesamt lediglich 2% der Bundesbürger während ihres Lebens irgendwann einmal straffällig werden,(ausgenommen sind hier Bagatelldelikte wie Falschparken, überhöhte Geschwindigkeit mit KFZ etc..) dann hätten wir also nach der Statistik etwa 16 - 20 Mitglieder im Verein, die schon mal straffällig geworden sind. Nimmt man sich nun mal unsere OL.-Mannschaft nach diesen werten zur Brust, dann stellt man ganz schnell fest, das hier dieser statistische Mittelwert alleine in den letzten beiden Jahren deutlich überschritten wurde. Die erste Herrenmannschaft des FKP gilt neben der hervorragend arbeitenden Jugendabteilung als Aushängeschild u. Werbeträger des Vereins. Spieler die beim FKP einen Vertrag unterschreiben vertreten den Verein mit ihrer sportlichen Leistung auf dem Spielfeld u. sollten außerhalb des Sportlerdaseins ein unbescholtenes, (strafrechtlich)vorbildliches Leben führen.
Sieht man in die Satzung des Vereins hinein, dann steht hier unter §4 u.a zu lesen:" Zweck des Vereins ist die körperliche Ertüchtigung und sittliche Erziehung seiner Mitglieder, die Pflege wahrer Sportgemeinschaft auf dem Sportplatz wie im gesellschaftlichen Leben,........"
Offenbar haben einige Spieler u. Verantwortliche des Vereins eine Lese schwäche, anders kann man das Verhalten einiger Entscheidungsträger nach all den Vorkommnissen der letzten Jahre jedenfalls nicht mehr nachvollziehen. Unschuldsvermutung hin o. her, diese Vorfälle sind nach Lage der Dinge so klar, das eine Suspendierung der betroffenen Personen bis zur endgültigen Klärung des Sachverhaltes lt. Satzung eigentlich mehr als gerechtfertigt wäre. Dies sollte jedoch nicht nur in diesem, sondern auch in anderen Fällen gelten, gleichwohl welche sportliche Leistungen diese Spieler bisher für den Verein erbracht haben!
Die Vereinsführung hat sich meiner Meinung nach mit ihrer "Nichthandeln" u. abwarten Taktik in eine prekäre Lage begeben, denn wenn man den einen nicht "züchtigt", kann man den anderen bei einem "Vergehen" aus "Gerechtigkeitsgründen" auch nicht belangen. Somit entsteht innerhalb des Vereins, vllt. auch ungewollt eine Art Anarchie, in der dann jeder tun u. lassen kann was er will!
Für mich stehen die jüngsten Vorkommnisse in unmittelbarem Zusammenhang mit den Leistungen der OL.- Mannschaft in den letzen 2 Monaten. Solche "Belastungen" gehen an der Psyche der betroffenen Spielern u. ihrer Kollegen natürlich nicht spurlos vorbei. Vielmehr wird sowas zur Belastungs-u. Zerreißprobe für den gesamten Verein. In der Endkonsequenz wird man so die vor der Saison gestellten sportlichen Ziele nicht erreichen können, denn wer solch einen "Ballast" mit sich herum trägt, hat den Kopf nicht frei für sportliche Zielsetzungen.
Ganz davon abgesehen sollte sich die Vereinsführung mal hinterfragen welche Außenwirkung solche Verhaltensweisen von Spielern auf die Mitglieder, Fans u. Sympathisanten des Vereins hinterlässt. Kann es vllt. sein, das einige Fans auch deshalb nicht mehr den Weg ins Stadion finden, weil sie keinen Bock mehr darauf haben straffällig gewordenen Fußballern bei der Ausübung ihres Hobby zuzuschauen?
Ich möchte hier nicht den Moralapostel spielen, denn jeder Mensch hat natürlich auch eine zweite Chance verdient. Die Frage die sich hier jedoch stellt ist die, ob dies dann unbedingt in unserem Verein sein muß, d.h. ob es nicht sinnvoll wäre man ließe die betreffenden Spieler ihre "zweite Chance" dann bei einem anderen Verein suchen?
Ganz abgesehen davon lässt die Satzung unseres Vereins eigentlich auch keine andere Möglichkeit zu. So heißt es etwa unter §11"Der Ausschluss kann erfolgen : .......d) Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen e)Handlungen gegen die Interessen des Vereins.....f)Unehrenhaftes oder unsportliches Verhalten h)Führung eines zum öffentlichen Ärgernis Anlaß gebunden Lebenswandels
Der Ausschluß muß erfolgen:
wenn ein Mitglied sich grober Verstöße gegen die Satzungen hat zuschulden kommen lassen oder sich
durch sein Verhalten innerhalb und außerhalb des Vereins der Mitgliedschaft des Vereins unwürdig
gezeigt hat.
Auch wenn man sich seitens der Vereinsführung nicht für einen solchen (eigentlich notwendigen) Schritt durchringen kann, sollte man sich für die Zukunft mal überlegen ob man die Satzung nicht um einen "Ehrenkodex" für unsere Spieler erweitern sollte, damit man bei eventuellen weiteren Vergehen von Spielern eine klare Entscheidungsgrundlage zur Verfügung hat.